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Die Lügen der Parteien von gestern

Die Lügen der Parteien von gestern
Das haben in den 50er Jahren CDU und SPD ihren Wählern versprochen !!

Montag, 13. Februar 2012

Dresden 13. bis 15.02.1945

Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (IMT)). In Artikel 6b dieses Statuts ist der Begriff des Kriegsverbrechens folgendermaßen bestimmt:


Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsrechte oder Gebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Mord, Mißhandlungen oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Zwangsarbeit oder zu irgendeinem anderen Zwecke; Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See; Tötung von Geiseln; Raub öffentlichen oder privaten Eigentums; mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung

Aus der Haager Landkriegsordnung:

Art. 25
(Unverteidigte Städte)
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit
welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.

Art. 26 (Warnungen vor Beschießungen)
Der Befehlshaber einer angreifenden Truppe soll vor Beginn der Beschießung, den
Fall eines Sturmangriffes ausgenommen, alles, was an ihm liegt, tun, um die
Behörden davon zu benachrichtigen.



Statute of the international military court yard (IMT)). In articles 6b of this statute the term of the war crime is as follows certain:


War crime: indeed injuries of the military laws or customs. Such injuries cover, without being limited to it, murder, abusing or displaced person either of the civilian population there originating from an occupied area or present to the hard labour or for any other purpose; Murder or abusing of prisoners of war or persons on high lake; Killing of hostages; Robbery of public or private property; deliberate destruction not devastation justified by cities, markets and villages or each by military necessity
 
 
From that Hague Land Warfare Convention:
 
Art. 25 (not defend cities) It is forbidden to attack or fire at not defend cities,
villages, dwellings or buildings, with whatever means it is.
 
Art. 26 (warnings of bombardments) The commander of of an attacking troop is before beginning of the bombardment, which case of an assault exceptionally, do everything that is because of it, in order to inform the authorities of it.
 
 


 
 

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