ist auch das Wahlergebnis grundgesetzwidrig. Daraus folgt, dass unsere Regierung nicht rechtmäßig ist. Wenn die Zusammensetzung unseres Parlamentes grundgesetzwidrig ist, sind auch die von ihm beschlossenen Gesetze nichtig. Und das seit dem 07.05.1956 !
Hier hat es mal jemand aufgedröselt:
http://staseve.wordpress.com/2012/07/30/bundeskanzlerin-und-kabinett-der-bundesrepublik-volkerrechtlich-juristisch-nicht-mehr-im-amt/
Hat das Merkel dies schon geschnallt?
Wie kann ein grundgesetzwidrig zusammengesetztes Parlament grundgesetzkonforme Verhältnisse herstellen? - Gar nicht!
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.“ Theodor Körner, Deutscher Dichter und Freiheitskämpfer
Montag, 30. Juli 2012
Wenn das Wahlrecht grundgesetzwidrig ist ...
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